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   BVerwG, 24.03.2011 - 4 C 11.10   

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https://dejure.org/2011,1616
BVerwG, 24.03.2011 - 4 C 11.10 (https://dejure.org/2011,1616)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.2011 - 4 C 11.10 (https://dejure.org/2011,1616)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 2011 - 4 C 11.10 (https://dejure.org/2011,1616)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    BauGB § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, § 11 Abs. 2 Satz 1; GG Art. 3 Abs. 1
    Städtebaulicher Vertrag; Folgekostenvertrag; Erstattungsanspruch; städtebauliche Maßnahme; unteilbare ~; Vorhaben; Voraussetzung oder Folge eines ~; kausale Verknüpfung zwischen Vorhaben und städtebaulicher Maßnahme; Angemessenheit der vereinbarten Leistungen; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, § 11 Abs. 2 Satz 1
    Angemessenheit der Leistungen; Angemessenheit der vereinbarten Leistungen; Erstattungsanspruch; Erstattungsanspruch; Folge; Folgekostenvertrag; Folgekostenvertrag; Gleichheitssatz; Gleichheitssatz; Kausalität; Kausalzusammenhang; Kostenerstattungsanspruch; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 1 S 2 Nr 3 BauGB, § 11 Abs 2 S 1 BauGB, Art 3 Abs 1 GG
    Kosten einer städtebaulichen Maßnahme als Voraussetzung oder Folge des Vorhaben; Kausalität für Kosten einer unteilbaren städtebaulichen Maßnahme; gemeindlicher Selbstbehalt für Fremdnützigkeit

  • Deutsches Notarinstitut

    BauGB § 11 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1
    Anforderungen an "Voraussetzungen oder Folgen" eines Vorhabens gem. § 11 Abs. 1 Nr. 3 BauGB

  • Wolters Kluwer

    Die planerischen Konzeption einer Gemeinde entscheidet die Frage nach den Kosten einer städtebaulichen Maßnahme als Voraussetzung oder Folge des Vorhabens; Jedes Vorhaben ist für die Kosten einer unteilbaren und durch mehrere Vorhaben veranlassten städtebaulichen ...

  • rewis.io

    Kosten einer städtebaulichen Maßnahme als Voraussetzung oder Folge des Vorhaben; Kausalität für Kosten einer unteilbaren städtebaulichen Maßnahme; gemeindlicher Selbstbehalt für Fremdnützigkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Kosten einer städtebaulichen Maßnahme als Voraussetzung oder Folge des Vorhaben; Kausalität für Kosten einer unteilbaren städtebaulichen Maßnahme; gemeindlicher Selbstbehalt für Fremdnützigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Planerische Konzeption der Gemeinde als Grundlage der Einordnung der Kosten einer städtebaulichen Maßnahme als Voraussetzung oder als Folge eines Vorhabens; Kausalität eines Vorhabens für die Kosten einer unteilbaren und durch mehrere Vorhaben veranlassten ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Rückabwicklung von Folgekostenverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Verpflichtung der Gemeinde Eching zur Rückabwicklung von Folgekostenverträgen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückabwicklung von Folgekostenverträgen

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit von Folgekostenverträgen

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit von Folgekostenverträgen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Verkauf" von Baurecht in Folgekostenvertrag über Straßenbau? (IBR 2011, 1255)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 139, 262
  • NVwZ 2011, 1132
  • DVBl 2011, 823
  • DÖV 2011, 942
  • BauR 2011, 1287
  • ZfBR 2011, 474
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 15.07

    Städtebaulicher Vertrag; Folgekostenvertrag; Erstattungsanspruch; Grundsatz von

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2011 - 4 C 11.10
    Städtebauliche Maßnahmen sind daher als Voraussetzung oder Folge eines Vorhabens anzusehen, wenn eine Gemeinde nachvollziehbar davon ausgehen darf, dass durch die weitere Überplanung von bisher nicht bebauten Grundstücken Investitionskosten für öffentliche Einrichtungen entstehen, die sie zu tragen hätte, und sie im Hinblick auf diese Kosten abwägungsfehlerfrei von einer derartigen Überplanung absehen dürfte (wie Urteil vom 29. Januar 2009 - BVerwG 4 C 15.07 - BVerwGE 133, 85).

    Städtebauliche Maßnahmen sind daher auch dann als Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens anzusehen, wenn eine Gemeinde nachvollziehbar davon ausgehen darf, dass durch die weitere Überplanung von bisher nicht bebaubaren Grundstücken Investitionskosten für öffentliche Einrichtungen entstehen, die sie zu tragen hätte, und sie im Hinblick auf diese Kosten abwägungsfehlerfrei von einer derartigen Überplanung absehen dürfte (Urteil vom 29. Januar 2009 - BVerwG 4 C 15.07 - BVerwGE 133, 85 Rn. 30).

    Ein derartiges Konzept muss vom Rat der Gemeinde beschlossen werden und damit von seiner planerischen und gestaltenden Willensbildung gedeckt sein (Urteil vom 29. Januar 2009 a.a.O. Rn. 32).

    Nicht zulässig sind daher beispielsweise die Deckung eines Nachholbedarfs für schon zuvor verwirklichte Planungen oder die Bildung eines Polsters für gegenwärtig noch nicht absehbare Planungen (Urteil vom 29. Januar 2009 a.a.O. Rn. 31).

  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72

    Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2011 - 4 C 11.10
    Mit dem Begriff der Angemessenheit ist das aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Übermaßverbot angesprochen (vgl. Urteil vom 6. Juli 1973 - BVerwG 4 C 22.72 - BVerwGE 42, 331 ), dessen Funktion in der Abwehr unverhältnismäßiger Belastungen des Einzelnen durch den Staat liegt.
  • BVerwG, 18.05.2021 - 4 C 6.19

    Angemessenheit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags im städtebaulichen

    Mit dem Begriff der Angemessenheit ist das aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Übermaßverbot angesprochen, dessen Funktion in der Abwehr unverhältnismäßiger Belastungen des Einzelnen durch den Staat liegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. März 2011 - 4 C 11.10 - BVerwGE 139, 262 Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.08.2011 - 9 C 6.10

    Erschließungsvertrag; Erschließungsunternehmer; Erschließungskosten;

    Dabei ist eine wirtschaftliche Betrachtung des Gesamtvorgangs geboten (vgl. Driehaus a.a.O. § 6 Rn. 43; allgemein zum öffentlichen-rechtlichen Vertrag nach dem VwVfG: Bonk, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 56 Rn. 54 ff.; vgl. auch das Urteil vom 24. März 2011 - BVerwG 4 C 11.10 - DVBl 2011, 823 Rn. 15 ff. zur Angemessenheitsprüfung bei einem Folgekostenvertrag gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 BauGB).
  • OVG Niedersachsen, 19.05.2011 - 1 LC 86/09

    Berücksichtigung einer Steigerung des Grundstückswerts bei der Angemessenheit der

    1, Anwendung der Revisionsentscheidung des BVerwG vom 29.01.2009 - 4 C 15.07 -, BVerwGE 133, 85 zur Senatsentscheidung vom 10.07.2005 - 1 LC 200/05 -, ZfBR 2007, 804 (vgl. a. BVerwG, Urt. v. 24.3.2011 - 4 C 11.10 -, DVBl. 2011, 823).

    Diese kausale Verknüpfung kann durch die planerische Konzeption der Gemeinde hergestellt werden (BVerwG, Urt. v. 24.3.2011 - 4 C 11.10 - juris, Rn. 10 f).

    Werden die Kosten für die Folgeeinrichtungen im Rahmen eines baugebietsübergreifenden Gesamtkonzepts übergewälzt, muss die Gemeinde belegen können, dass die von ihr in einem überschaubaren zeitlichen Zusammenhang zu beschließenden und realistischerweise verwirklichungsfähigen Bebauungspläne (oder andere Satzungen) einen (weiteren) Bedarf an öffentlichen Einrichtungen hervorrufen; das Gesamtkonzept muss vom Rat der Gemeinde beschlossen sein (BVerwG, Urt. v. 29.1.2009. aaO Rnr. 32; BVerwG, Urt. v. 24.3.2011, aaO Rn. 11).

  • OVG Niedersachsen, 02.06.2020 - 1 MN 116/19

    Folgekostenvertrag; Gesamtkonzept; Kausalität; Kinderlärm; Kindertagesstätte;

    Die - selbst teilweise - Übernahme der Kosten einer vorhabenübergreifend verursachten Maßnahme kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (neben dem vorzitierten Urt. v. 29.1.2009 insbes. Urt. v. 24.3.2011 - 4 C 11.10 -, BVerwGE 139, 262 = juris Rn. 11) nur dann wirksam vereinbart werden, wenn ein vom Rat der vertragschließenden Gemeinde getragenes Konzept sie (auch) dem Vorhaben zuordnet.
  • OVG niedersachsen, 18.02.2016 - 1 LC 28/12

    Folgekosten; salvatorische Klausel

    Wenn noch ausreichend freie nutzbare Kapazitäten außerhalb des Baugebiets vorhanden sind, fehlt die Ursächlichkeit (BVerwG, Urt. v. 24.3.2011- 4 C 11.10 -, BVerwGE 139, 262, juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen, 05.12.2019 - 1 A 156/18

    Folgekostenvertrag; Kindertagesstätte

    Gegenstand dieses Vertrags kann die Übernahme von Kosten oder sonstigen Aufwendungen sein, die der Gemeinde für städtebauliche Maßnahmen entstehen oder entstanden sind und die Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. März 2011 - 4 C 11.10 -, juris Rn. 9 m. w. N.).

    Die Übernahme von Kosten oder sonstigen Aufwendungen, die der Gemeinde für die Errichtung einer Kita und deren Betrieb entstehen, können damit Gegenstand eines städtebaulichen Vertrags sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. März 2011 a. a. O., juris Rn. 9 m. w. N.), wenn - wie von der Beklagten vorgetragen - die vorhandenen Kapazitäten der Infrastruktureinrichtungen erschöpft sind und ein weiterer Bedarf durch die Bauleitplanung ausgelöst wird.

    42 Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 24. März 2011 (a. a. O., juris Rn. 10) insoweit ausgeführt.

    47 Nach dem bereits zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. März 2011 (a. a. O.) beantwortet sich die Frage, ob Kosten einer städtebaulichen Maßnahme Voraussetzung oder Folge eines Vorhaben sind, nicht danach, ob die städtebauliche Maßnahme dem Vorhaben objektiv zugute kommt.

  • BVerwG, 07.06.2012 - 4 B 36.11

    Zur Kostengrundlage bei Folgekostenverträgen

    Der Senat hat in seinem dieselben Beteiligten betreffenden Urteil vom 29. Januar 2009 folgende Grundsätze aufgestellt (a.a.O. Rn. 32; vgl. auch Urteil vom 24. März 2011 - BVerwG 4 C 11.10 - BVerwGE 139, 262 Rn. 11):.

    Die Beschwerde legt auch keinen Klärungsbedarf zur Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes dar (vgl. hierzu Urteile vom 29. Januar 2009 a.a.O. Rn. 34 sowie vom 24. März 2011 a.a.O. Rn. 20).

  • BFH, 18.06.2014 - II R 12/13

    Einbeziehung eines Folgelastenbeitrags in die Bemessungsgrundlage der

    Insoweit waren, den Zulässigkeitsanforderungen an einen städtebaulichen Vertrag i.S. des § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauGB entsprechend, die der Gemeinde entstehenden Kosten mit dem begünstigten Bauvorhaben kausal verknüpft (dazu Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. März 2011  4 C 11.10, BVerwGE 139, 262).
  • VGH Bayern, 22.03.2016 - 1 ZB 13.1441

    Entscheidungserheblicher Zeitpunkt für die Verlängerung einer Baugenehmigung

    Aus den vorstehenden Erwägungen ergibt sich, dass es auf die weiteren vom Kläger aufgeworfenen Fragen, insbesondere ob die Beigeladene vorliegend ihr Ermessen nach § 36 Abs. 1 BauGB in rechtmäßiger Weise verweigert hat, ob die Beigeladene die Erteilung des Einvernehmens von dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrags abhängig machen durfte bzw. ob das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.3.2011 - 4 C 11.10 Bindungswirkung entfaltet angesichts der vom Kläger unterstellten Täuschungen durch die Beigeladene, nicht entscheidungserheblich ankommt.
  • VG Stuttgart, 13.12.2019 - 15 K 2499/17

    Verpflichtung des Erschließungsträgers zum Bau von Erschließungsanlagen außerhalb

    Denn in solchen Fällen unteilbarer Maßnahmen, welche durch mehrere Vorhaben veranlasst sind, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24.03.2011,- 4 C 11/10 - juris) eine Quote zu bilden, was vorliegend unterblieben ist.
  • BVerwG, 18.05.2021 - 4 C 6
  • VG Regensburg, 29.01.2013 - RN 6 K 11.2340

    Zur Beurteilung der Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung in einem

  • VG München, 19.06.2013 - M 1 K 13.1293

    Sondergebietspflichtiges Vorhaben

  • VG München, 04.04.2016 - M 1 E 16.1124

    Erteilung einer Baugenehmigung im Wege der einstweiligen Anordnung

  • VGH Bayern, 28.06.2011 - 20 CS 11.1110

    Herstellungsbeiträge zur Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung;

  • VG Frankfurt/Oder, 18.11.2021 - 7 K 900/15

    Klage einer Gemeinde auf Erfüllung eines InvestorenvertragesRechtliche Einordnung

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